Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.01.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.12.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
22.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.02.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.12.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
18.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.01.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.01.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.01.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.03.2016 bis zum 31.12.2016
03.05.2016
Neueintragungen